Elektronisches Rauchen Forum

Normale Version: Händler in Singapur verurteilt
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
13 Personen wurden in Singapur wegen Handels mit e-Zigaretten verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt.

SINGAPUR, 23. Dezember (AFP) - Von der Singapore's Health Sciences Authority (HSA) wurden 13 Personen wegen Einfuhr und Verkauf der vielgehypten E-Zigarette ausgewiesen, berichteten lokale Medien am Mittwoch.

Unter den 13 Personen, gegen die ermittelt wurde, sind vier lokale Anbieter, die Websites eingerichtet haben, um das Produkt zu verhökern. Die anderen neun orderten das Gerät online bei Übersee-Lieferanten, berichtete die lokale Zeitung "The Straits Times".

Die Einfuhr und der Verkauf von E-Zigaretten ist illegal, weil unter den hiesigen Anti-Raucher-Gesetzen alles, was einem Tabakerzeugnis ähnelt, weder importiert, verkauft oder zum Verkauf angeboten werden darf. Im Falle einer Verurteilung kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Singapur-Dollar (3.496 Dollar) verhängt werden.

Quelle: news.xinhuanet.com
Danke Kirsten wieder Mal für die schnellen Infos. Für mich bedeutet das: ich werde nie Urlaub in Singapur machen ..... Tongue2
....stellt sich die Frage, ob unter Einfuhr auch meine Dampfgeräte gesehen werden, die ich als Tourist dabei habe, oder nur zum Weiterverkauf gedachte Einfuhr?
Falls ersteres zutrifft, ist Singapur von meiner Wunschliste "wo immer noch mal gerne hinmöchte" gestrichen,

Kirsten, Danke für die Info,

Grüße

Lotte
Heißt das, es gibt auch keine legalen Pyros in Singapur?
Wir sollten eine Liste erstellen, wo wir nicht hinwollen. Brasilien ist doch auch so ein Land, wo die FDA-Propaganda zum Verbot geführt hat, oder?
In Singapur gibts es ja auch derart strenge Drogengesetze, dass man bei Missachtung praktisch schon mit einem Bein im Grab steht.

Aber schon wieder so eine Schreckensnachricht ist schon schlimm.Sad
Die Definition "alles, was einem Tabakerzeugnis ähnelt" zeigt doch eindeutig, wie unlogisch die ganze e-Zigaretten-Diskussion geführt wird.

Bei einem unwissenden Nichtraucher mit Passivrauchängsten könnte ich diese Argumentation noch nachvollziehen, aber von offiziellen Stellen im Nichtraucherschutzgesetz verankert, ist die Botschaft für mich klar:

Es geht nicht um Schadstoffe, es geht um Diskriminierung. Alles, was auch nur ähnlich aussieht, muss genauso verdammt werden. Mich gruselt es ob dieser "Kriegsführung" ...
Wie sicher sind eigentlich unsere deutschen Händler?

Dürfen Nikotin oder nikotinhaltige Produkte frei verkauft werden? Ist das rechtlich eindeutig geklärt?

Und ein weiteres Problem sehe ich im Vertrieb per Versandhandel. Wie man von FSK18 Filmen und Videospielen weiß sind die Auflagen mit denen ein Versandhändler die Volljährigkeit prüfen muss in Deutschland sehr (um nicht zu sagen idiotisch) hoch. So muss bei Video- und Computerspielen z.B. der Nachweis per Post-Ident-Verfahren durchgeführt werden UND dann jede Lieferung per eigenhändigem Einschreiben versandt werden um rechtlich 100%ig abgesichert zu sein und nicht evtl. sogar von der Konkurrenz abgemahnt zu werden. Einfache Ausweiskopien oder eine einmalige Prüfung reichen nicht aus. So weit ich weiß prüft keiner unserer deutschen Händler auch nur im Ansatz das Alter der Besteller.

Was passiert also wenn ein 14jähriger sich e-Smoking Produkte kauft und konsumiert und später die Eltern Anzeige wegen Körperverletzung stellen? Was passiert wenn ein Kleinkind ein Liquidfläschchen leer trinkt und dadurch einen ernsthaften Gesundheitsschaden bis hin zum Tod erleidet? Ist ein einfacher Sicherheitsverschluss hier schon genügend Sicherheit, so dass der Händler nicht belangt werden kann?
Zitat:Was passiert also wenn ein 14jähriger sich e-Smoking Produkte kauft und konsumiert und später die Eltern Anzeige wegen Körperverletzung stellen? Was passiert wenn ein Kleinkind ein Liquidfläschchen leer trinkt und dadurch einen ernsthaften Gesundheitsschaden bis hin zum Tod erleidet? Ist ein einfacher Sicherheitsverschluss hier schon genügend Sicherheit, so dass der Händler nicht belangt werden kann?

Ich nehme an, das Gleiche, als wenn ein 14jähriger eine Schachtel Pyros kauft oder ein Kleinkind die Zigaretten futtert. Und die Schachteln haben nicht mal einen Sicherheitsverschluss Wink

In Bezug auf E-Zigaretten ist nichts eindeutig geklärt, außer, dass sie nicht verboten sind- bisher.
smokie schrieb:Ich nehme an, das Gleiche, als wenn ein 14jähriger eine Schachtel Pyros kauft
Das ist doch der Punkt. Ein 14jähriger darf keine Zigaretten kaufen und wer sie ihm verkauft macht sich strafbar.

Nikotin darf (wenn überhaupt) sicher auch nicht an Minderjährige verkauft werden. Ein Versandhändler ist nach meiner Rechtseinschätzung in Deutschland verpflichtet das sicherzustellen. Daher auch mein Vergleich zu FSK18 Filmen/Spielen oder von mir aus auch zu Erotikangeboten im Web.

Ich glaube nicht, dass ein Versandhändler, der keinerlei Bemühungen unternommen hat das Alter der Kunden zu prüfen - geschweige denn, dass er vergleichbar hohe Anforderung wie bei anderen Artikeln für Volljährige erfüllt hat - bei einer Anzeige durch die Eltern straffrei davon kommt.

Das ist wie gesagt meine Rechtseinschätzung - nicht meine moralische Bewertung. Die sieht nämlich deutlich anders aus und geht eher dahin, dass Eltern ihren Kindern gar keinen unbeaufsichtigen Internetzugang gewähren dürften. Aber warum einfach wenn es auch kompliziert und mit einem enormen Schaden für ganze Wirtschaftszweige geht. Neben e-Smoking ist ja unter anderem auch die Unterhaltungsindustrie und die Erotikbranche betroffen. Die Kunden werden trotzdem weiterhin bedient - nur eben nicht von deutschen Händlern und Anbietern, sondern von der ganzen restlichen Welt, die über Deutschland zu Recht lacht.
nun - eine KREDITKARTE für die Bezahlung - oder Pay Pal - weisen dem Händler das >=18 nach!

Soferne der "Jüngel" mit Papa´s Kreditkarte shopt - wäre das urkundenfälschung.... zumindest hier in AT



LG Alchi
Seiten: 1 2
Referenz-URLs