16.01.2008, 23:02
Ich habe in den letzten Tagen versucht, einen Überblick über die rechtliche Lage des e-Zigarettenhandels in den verschiedenen europäischen Ländern zu bekommen:
Schweiz:
Im Februar 2007 verordnete das Kantonale-Laboratorium St. Gallen, dass RUYAN und ähnliche Produkte in der Schweiz nicht mehr verkauft werden dürfen, obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgängig den Vertrieb bewilligt hatte.
Der Grund sind offene Fragen zu den Inhaltsstoffen in den Depots.
Bis auf Weiteres sind Handel und Vermittlung verboten, Kauf und Benutzung aber erlaubt.
Österreich:
Am 6.03.2007 wurde eine endgültige Entscheidung über die Klassifizierung und damit den Vertriebsweg der Elektrischen Zigarette im Sinne eines Nicotininhalators im Abgrenzungsbeirat gem§ 49a AMG getroffen.
Das Gerät wurde zum einen als Medizinalprodukt eingestuft,für das eine (langwierige) Zulassung nach den gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte erwirkt werden müsste.
Zum anderen wurden die zum Betrieb benötigten Depots als Arzneimittel iSd Arzneimittel-Gesetzes eingruppiert.
Das bedeutet,dass beide Bestandteile der elektronischen Zigarette ab sofort weder im Direktvertrieb, noch im Handel oder in Tabaktrafiken in Österreich vertrieben oder vermittelt werden dürfen.
Link zur WKO
Niederlande:
Am 27. August 2007 erklärte das niederländische Gesundheitsamt(IGZ) den Handel mit elektrischen Zigaretten für illegal.
Von der Niederländischen Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (VWA) wurde die elektrische Zigarette als Medizinprodukt zur Rauchentwöhnung eingestuft, für das keine Zulassung existiert.
Selbst bei erfolgter Zulassung dürfte ein Verkauf nur auf ärztliches Rezept(!!) über Apotheken erfolgen.
http://www.bndestem.nl/binnenland/article1799803.ece
Die Durchsetzung des Verbotes wird seit Ende letzten Jahres verstärkt betrieben, wie der Bericht über das offizielle Verbot der supersm*ker zeigt.
http://www.blikopnieuws.nl/bericht/66267
Türkei:
Am 3. Januar 2008 wird der Handel mit elektrischen Zigaretten vom dortigen Gesundheitsministerium ausgesetzt.
Bei der Einfuhr von e-Rauchartikeln wurde als Kategorie "Pestizid" angegeben. Diese irreführende Deklaration sowie die Einstufung als Arzneimittel ohne Zulassung führt zu einem vorläufigen Handelsverbot.
turkishdailynews
Belgien:
Am 04.Januar 2008 wurde von der Belgischen Arzneimittelzulassungsbehörde (FAGG) entschieden, dass die elektrische Zigarette ein Arzneimittel ohne gültige Zulassung ist.
Begründung ist der Nikotingehalt der Depots und der Anspruch eines Raucherentwöhnungsmittels.
Securityonderzoek 2008
Deutschland:
Im Juli 2007 habe ich eine Anfrage über den Status von elektronischen Zigaretten in Deutschland per e-mail an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesendet.
Über die Beratungen zum rechtlichen Status elektronischer Zigarren/Zigaretten erhielt ich am 14. August 2007 folgende Information:
Das bedeutet letztendlich, dass jedes Bundesland für sich den rechtlichen Status festlegt.
Ich hoffe, dass sich das dann noch recht lange hinziehen kann, solange niemand einen offiziellen Antrag auf Zulassung an jede Länderbehörde stellt.
Liebe Grüße, Kirsten
Schweiz:
Im Februar 2007 verordnete das Kantonale-Laboratorium St. Gallen, dass RUYAN und ähnliche Produkte in der Schweiz nicht mehr verkauft werden dürfen, obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgängig den Vertrieb bewilligt hatte.
Der Grund sind offene Fragen zu den Inhaltsstoffen in den Depots.
Bis auf Weiteres sind Handel und Vermittlung verboten, Kauf und Benutzung aber erlaubt.
Österreich:
Am 6.03.2007 wurde eine endgültige Entscheidung über die Klassifizierung und damit den Vertriebsweg der Elektrischen Zigarette im Sinne eines Nicotininhalators im Abgrenzungsbeirat gem§ 49a AMG getroffen.
Das Gerät wurde zum einen als Medizinalprodukt eingestuft,für das eine (langwierige) Zulassung nach den gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte erwirkt werden müsste.
Zum anderen wurden die zum Betrieb benötigten Depots als Arzneimittel iSd Arzneimittel-Gesetzes eingruppiert.
Das bedeutet,dass beide Bestandteile der elektronischen Zigarette ab sofort weder im Direktvertrieb, noch im Handel oder in Tabaktrafiken in Österreich vertrieben oder vermittelt werden dürfen.
Link zur WKO
Niederlande:
Am 27. August 2007 erklärte das niederländische Gesundheitsamt(IGZ) den Handel mit elektrischen Zigaretten für illegal.
Von der Niederländischen Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (VWA) wurde die elektrische Zigarette als Medizinprodukt zur Rauchentwöhnung eingestuft, für das keine Zulassung existiert.
Selbst bei erfolgter Zulassung dürfte ein Verkauf nur auf ärztliches Rezept(!!) über Apotheken erfolgen.
http://www.bndestem.nl/binnenland/article1799803.ece
Die Durchsetzung des Verbotes wird seit Ende letzten Jahres verstärkt betrieben, wie der Bericht über das offizielle Verbot der supersm*ker zeigt.
http://www.blikopnieuws.nl/bericht/66267
Türkei:
Am 3. Januar 2008 wird der Handel mit elektrischen Zigaretten vom dortigen Gesundheitsministerium ausgesetzt.
Bei der Einfuhr von e-Rauchartikeln wurde als Kategorie "Pestizid" angegeben. Diese irreführende Deklaration sowie die Einstufung als Arzneimittel ohne Zulassung führt zu einem vorläufigen Handelsverbot.
turkishdailynews
Belgien:
Am 04.Januar 2008 wurde von der Belgischen Arzneimittelzulassungsbehörde (FAGG) entschieden, dass die elektrische Zigarette ein Arzneimittel ohne gültige Zulassung ist.
Begründung ist der Nikotingehalt der Depots und der Anspruch eines Raucherentwöhnungsmittels.
Securityonderzoek 2008
Deutschland:
Im Juli 2007 habe ich eine Anfrage über den Status von elektronischen Zigaretten in Deutschland per e-mail an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesendet.
Über die Beratungen zum rechtlichen Status elektronischer Zigarren/Zigaretten erhielt ich am 14. August 2007 folgende Information:
Zitat:Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften obliegt den zuständigen Länderbehörden als eigene Aufgabe. In diesem Zusammenhang sind auch die Einordnung eines Erzeugnisses als Tabakprodukt, Medizinprodukt oder Arzneimittel und die sich daraus ergebenden rechtlichen Anforderungen zu prüfen.
Das bedeutet letztendlich, dass jedes Bundesland für sich den rechtlichen Status festlegt.
Ich hoffe, dass sich das dann noch recht lange hinziehen kann, solange niemand einen offiziellen Antrag auf Zulassung an jede Länderbehörde stellt.
Liebe Grüße, Kirsten



