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Normale Version: Zollrichtlinien für Bestellung in Nicht-EU-Ländern
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Seit 01.12.2008 gelten neue Zollfreigrenzen für Bestellungen in Nicht-EU-Ländern.

Bis 22 Euro werden wie bisher keine Abgaben fällig.
Bis 150 Euro muss die Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme incl. Versandkosten bezahlt werden.
Über 150 Euro wird Zoll und Mehrwertsteuer verlangt.

KEIN Versand über EMS wählen! Die Bestellung wird beim Grenzübergang an die GdSk übergeben und landet mit hohen "Bearbeitungsgebühren" beim Zoll.



EDIT 20.10.2011
Neue Links, da die Alten nicht mehr funktionierten:
Sendungen mit geringem Wert
Abgabenerhebung bei der Einfuhr
Zoll-Infos zum Internethandel => Seite gibt es nicht mehr
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer => Seite gibt es nicht mehr

EDIT 06.08.2009 EDIT2 20.10.2011 Neuer Link
Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung (Info von Kelemvor):
Kursauswahl


EDIT 20.10.2011
Etwas OT, aber interessant:
Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
Laut einer Entscheidung des Schweizer Bundesamt für Gesundheit vom 13.09.2010 ist es Privatpersonen erlaubt, als Eigenbedarf eine Bestellung von 150 ml Liquid bzw. 150 Depots einzuführen.

Quelle: http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmit...dvoaCUZ,s-

Informationsschreiben 146/2010
Elektrische Zigaretten, elektronische Zigaretten, E-Zigarette Stand 13.09.2010 ersetzt Versionen vom 12.05.2009 und vom 09.03.2010

Zitat:Nikotinhaltige Kartuschen und Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten sind in der Schweiz als Ge-brauchsgegenstände nicht verkehrsfähig. Da dieses Verbot jedoch die Einfuhr zum Eigengebrauch nicht tangiert, können 150 Kartuschen resp. 150 ml Nachfüllflüssigkeit in die Schweiz durch Privatper-sonen importiert werden. Der Vollzug dieser neuen erhöhten Limite für den Eigengebrauch (zuvor 40 Kartuschen) durch die Zollstellen tritt mit der Publikation dieses Schreibens in Kraft.
Referenz-URLs